Vergleichen Sie alle 6 Steuerklassen und sparen Sie Steuern
Die Steuerklasse kann jährlich zum 1. Januar gewechselt werden. Bei bestimmten Ereignissen (Heirat, Geburt, Tod) ist ein sofortiger Wechsel möglich.
Beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes oder online über ELSTER (Mein ELSTER Portal). Für verheiratete Paare: gemeinsamer Antrag erforderlich.
III/V bringt meist mehr netto pro Monat, aber am Jahresende gibt es oft Nachzahlungen. IV/IV ist ausgeglichener. Der Steuerausgleich gleicht Unterschiede am Ende aus.
Nein, Steuerklasse III ist nur für verheiratete Paare und setzt voraus, dass der Partner Steuerklasse V hat.
Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht die Jahressteuer. Am Ende des Jahres wird über die Steuererklärung alles ausgeglichen.