Was sind Steuerklassen?
Steuerklassen (auch Lohnsteuerklassen genannt) bestimmen in Deutschland, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttogehalt einbehalten muss. Es gibt sechs Steuerklassen (I bis VI), die sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Beschäftigungssituation richten.
I Steuerklasse I - Alleinstehende
Für wen?
- Ledige ohne Kinder
- Geschiedene
- Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners)
- Dauerhaft getrennt Lebende
Freibeträge 2026:
- Grundfreibetrag: 12.348 Euro
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
- Vorsorgepauschale: abhängig vom Gehalt
Lohnsteuer: ca. 420 Euro
Netto: ca. 2.380 Euro
II Steuerklasse II - Alleinerziehende
Für wen?
- Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt
- Das Kind muss im selben Haushalt gemeldet sein
- Kein weiterer Erwachsener im Haushalt
Besonderheit - Entlastungsbetrag:
- 4.260 Euro für das erste Kind
- +240 Euro für jedes weitere Kind
Lohnsteuer: ca. 320 Euro (100 Euro weniger als SK I)
Netto: ca. 2.480 Euro
III Steuerklasse III - Verheiratete (Alleinverdiener)
Für wen?
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner
- Der Partner mit dem höheren Einkommen (in Kombination mit SK V)
- Alleinverdiener in der Ehe
Vorteile:
- Doppelter Grundfreibetrag: 24.696 Euro
- Niedrigster Lohnsteuerabzug aller Klassen
- Ideal wenn ein Partner deutlich mehr verdient
Lohnsteuer: ca. 380 Euro
Netto: ca. 3.520 Euro
IV Steuerklasse IV - Verheiratete (Doppelverdiener)
Für wen?
- Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner
- Beide Partner verdienen etwa gleich viel
- Standardkombination: IV/IV
Merkmale:
- Entspricht Steuerklasse I mit Ehegattensplitting
- Beide Partner werden gleich besteuert
- Geringste Gefahr von Nachzahlungen
Lohnsteuer je Partner: ca. 420 Euro
Netto je Partner: ca. 2.380 Euro
V Steuerklasse V - Verheiratete (Geringverdiener)
Für wen?
- Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen
- Nur in Kombination mit Steuerklasse III möglich
- Typisch bei Teilzeitarbeit oder Minijob
Nachteile:
- Kein Grundfreibetrag (wird bei SK III berücksichtigt)
- Höchster prozentualer Steuerabzug
- Niedriges Netto, aber Ausgleich über Partner in SK III
Lohnsteuer: ca. 290 Euro
Netto: ca. 1.310 Euro
VI Steuerklasse VI - Zweitjob
Für wen?
- Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern
- Der Zweit-, Dritt- oder Nebenjob
- Wird automatisch zugewiesen für zusätzliche Beschäftigungen
Merkmale:
- Keine Freibeträge (bereits beim Erstjob berücksichtigt)
- Höchster Steuerabzug aller Klassen
- Ab dem ersten Euro wird Lohnsteuer fällig
Lohnsteuer: ca. 180 Euro
Netto: ca. 620 Euro
Steuerklassen im Vergleich
| Klasse | Für wen | Grundfreibetrag | Steuerbelastung |
|---|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene | 12.348 Euro | Mittel |
| II | Alleinerziehende | 12.348 Euro + Entlastung | Niedrig |
| III | Verheiratet (Hauptverdiener) | 24.696 Euro | Sehr niedrig |
| IV | Verheiratet (beide ähnlich) | 12.348 Euro | Mittel |
| V | Verheiratet (Geringverdiener) | 0 Euro | Hoch |
| VI | Zweitjob | 0 Euro | Sehr hoch |
Empfohlene Kombinationen für Ehepaare
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Beide verdienen gleich viel | IV / IV oder IV-Faktor |
| Einer verdient deutlich mehr (60%+) | III / V |
| Einer arbeitet nicht | III / V (oder nur III) |
| Elternzeit geplant (Geringverdiener) | Wechsel zu III vor Geburt |
Steuerklasse wechseln - So geht's
Sie können Ihre Steuerklasse unter folgenden Umständen wechseln:
- Heirat: Automatisch Wechsel zu IV/IV, Antrag auf III/V möglich
- Scheidung/Trennung: Wechsel zu I (oder II bei Kindern)
- Geburt eines Kindes: Alleinerziehende können II beantragen
- Tod des Partners: Gnadensplitting für 1-2 Jahre
- Einmal pro Jahr: Ehepaare können einmal jährlich wechseln
- Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim Finanzamt oder online (ELSTER)
- Beide Ehepartner müssen unterschreiben (bei III/V)
- Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat
Häufige Fragen zu Steuerklassen
Welche Steuerklasse ist die beste?
Es gibt keine "beste" Steuerklasse. Die optimale Wahl hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Für Alleinstehende ist I Standard, für Alleinerziehende II vorteilhaft, und für Ehepaare empfiehlt sich IV/IV bei ähnlichem Einkommen oder III/V bei großem Einkommensunterschied.
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Bei Steuerklasse III/V und IV-Faktor ist die Steuererklärung Pflicht. Bei anderen Kombinationen ist sie freiwillig, kann aber zu Erstattungen führen.
Beeinflusst die Steuerklasse das Elterngeld?
Ja! Das Elterngeld wird auf Basis des Nettogehalts berechnet. Wer in Steuerklasse V ist, erhält weniger Elterngeld. Daher sollten werdende Mütter/Väter mindestens 7 Monate vor der Geburt in Steuerklasse III wechseln.
Kann ich während des Jahres wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich einmal pro Jahr möglich. Bei besonderen Umständen (Heirat, Trennung, Tod des Partners) kann auch mehrfach gewechselt werden.
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