Steuerklassen in Deutschland erklärt

Alle 6 Steuerklassen im Detail - Welche ist die richtige für Sie?

Was sind Steuerklassen?

Steuerklassen (auch Lohnsteuerklassen genannt) bestimmen in Deutschland, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttogehalt einbehalten muss. Es gibt sechs Steuerklassen (I bis VI), die sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Beschäftigungssituation richten.

Wichtig zu wissen: Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht Ihre tatsächliche Steuerlast. Am Jahresende wird bei der Steuererklärung die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer berechnet - unabhängig von der Steuerklasse.

I Steuerklasse I - Alleinstehende

Für wen?

  • Ledige ohne Kinder
  • Geschiedene
  • Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners)
  • Dauerhaft getrennt Lebende

Freibeträge 2026:

  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Gehalt
Beispiel: Bei 3.500 Euro brutto/Monat in Steuerklasse I
Lohnsteuer: ca. 420 Euro
Netto: ca. 2.380 Euro

II Steuerklasse II - Alleinerziehende

Für wen?

  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt
  • Das Kind muss im selben Haushalt gemeldet sein
  • Kein weiterer Erwachsener im Haushalt

Besonderheit - Entlastungsbetrag:

  • 4.260 Euro für das erste Kind
  • +240 Euro für jedes weitere Kind
Tipp: Die Steuerklasse II bietet den höchsten Steuervorteil für Alleinerziehende. Vergessen Sie nicht, diese beim Finanzamt zu beantragen!
Beispiel: Bei 3.500 Euro brutto/Monat in Steuerklasse II
Lohnsteuer: ca. 320 Euro (100 Euro weniger als SK I)
Netto: ca. 2.480 Euro

III Steuerklasse III - Verheiratete (Alleinverdiener)

Für wen?

  • Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner
  • Der Partner mit dem höheren Einkommen (in Kombination mit SK V)
  • Alleinverdiener in der Ehe

Vorteile:

  • Doppelter Grundfreibetrag: 24.696 Euro
  • Niedrigster Lohnsteuerabzug aller Klassen
  • Ideal wenn ein Partner deutlich mehr verdient
Achtung: Die Kombination III/V führt oft zu Steuernachzahlungen bei der Steuererklärung, da die Steuerklasse V sehr hohe Abzüge hat. Eine gemeinsame Veranlagung ist Pflicht!
Beispiel: Bei 5.000 Euro brutto/Monat in Steuerklasse III
Lohnsteuer: ca. 380 Euro
Netto: ca. 3.520 Euro

IV Steuerklasse IV - Verheiratete (Doppelverdiener)

Für wen?

  • Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner
  • Beide Partner verdienen etwa gleich viel
  • Standardkombination: IV/IV

Merkmale:

  • Entspricht Steuerklasse I mit Ehegattensplitting
  • Beide Partner werden gleich besteuert
  • Geringste Gefahr von Nachzahlungen
Tipp: Es gibt auch die Option "IV mit Faktor". Dabei wird das Splittingverfahren bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das vermeidet Nachzahlungen fast vollständig.
Beispiel: Beide Partner 3.500 Euro brutto/Monat in Steuerklasse IV
Lohnsteuer je Partner: ca. 420 Euro
Netto je Partner: ca. 2.380 Euro

V Steuerklasse V - Verheiratete (Geringverdiener)

Für wen?

  • Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen
  • Nur in Kombination mit Steuerklasse III möglich
  • Typisch bei Teilzeitarbeit oder Minijob

Nachteile:

  • Kein Grundfreibetrag (wird bei SK III berücksichtigt)
  • Höchster prozentualer Steuerabzug
  • Niedriges Netto, aber Ausgleich über Partner in SK III
Wichtig für Elterngeld/Arbeitslosengeld: Diese Leistungen werden auf Basis des Nettogehalts berechnet. Wer plant, Elternzeit zu nehmen, sollte rechtzeitig (mindestens 7 Monate vorher) in eine günstigere Steuerklasse wechseln!
Beispiel: Bei 2.000 Euro brutto/Monat in Steuerklasse V
Lohnsteuer: ca. 290 Euro
Netto: ca. 1.310 Euro

VI Steuerklasse VI - Zweitjob

Für wen?

  • Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern
  • Der Zweit-, Dritt- oder Nebenjob
  • Wird automatisch zugewiesen für zusätzliche Beschäftigungen

Merkmale:

  • Keine Freibeträge (bereits beim Erstjob berücksichtigt)
  • Höchster Steuerabzug aller Klassen
  • Ab dem ersten Euro wird Lohnsteuer fällig
Alternative: Bei einem Minijob (bis 538 Euro/Monat) fällt keine Lohnsteuer an, da der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer zahlt. Das kann günstiger sein als ein Zweitjob mit Steuerklasse VI.
Beispiel: Bei 1.000 Euro brutto/Monat in Steuerklasse VI
Lohnsteuer: ca. 180 Euro
Netto: ca. 620 Euro

Steuerklassen im Vergleich

Klasse Für wen Grundfreibetrag Steuerbelastung
I Ledige, Geschiedene 12.348 Euro Mittel
II Alleinerziehende 12.348 Euro + Entlastung Niedrig
III Verheiratet (Hauptverdiener) 24.696 Euro Sehr niedrig
IV Verheiratet (beide ähnlich) 12.348 Euro Mittel
V Verheiratet (Geringverdiener) 0 Euro Hoch
VI Zweitjob 0 Euro Sehr hoch

Empfohlene Kombinationen für Ehepaare

Situation Empfehlung
Beide verdienen gleich viel IV / IV oder IV-Faktor
Einer verdient deutlich mehr (60%+) III / V
Einer arbeitet nicht III / V (oder nur III)
Elternzeit geplant (Geringverdiener) Wechsel zu III vor Geburt

Steuerklasse wechseln - So geht's

Sie können Ihre Steuerklasse unter folgenden Umständen wechseln:

So beantragen Sie den Wechsel:
  1. Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim Finanzamt oder online (ELSTER)
  2. Beide Ehepartner müssen unterschreiben (bei III/V)
  3. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat

Häufige Fragen zu Steuerklassen

Welche Steuerklasse ist die beste?

Es gibt keine "beste" Steuerklasse. Die optimale Wahl hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Für Alleinstehende ist I Standard, für Alleinerziehende II vorteilhaft, und für Ehepaare empfiehlt sich IV/IV bei ähnlichem Einkommen oder III/V bei großem Einkommensunterschied.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Bei Steuerklasse III/V und IV-Faktor ist die Steuererklärung Pflicht. Bei anderen Kombinationen ist sie freiwillig, kann aber zu Erstattungen führen.

Beeinflusst die Steuerklasse das Elterngeld?

Ja! Das Elterngeld wird auf Basis des Nettogehalts berechnet. Wer in Steuerklasse V ist, erhält weniger Elterngeld. Daher sollten werdende Mütter/Väter mindestens 7 Monate vor der Geburt in Steuerklasse III wechseln.

Kann ich während des Jahres wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich einmal pro Jahr möglich. Bei besonderen Umständen (Heirat, Trennung, Tod des Partners) kann auch mehrfach gewechselt werden.

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