1. Werbungskosten vollständig absetzen
Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie für Ihren Beruf tätigen. Das Finanzamt gewährt automatisch einen Pauschbetrag:
Wichtig: Nur wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt sich das Sammeln von Belegen!
Typische Werbungskosten:
- Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale)
- Arbeitsmittel (Computer, Büromöbel, Fachliteratur)
- Berufskleidung (typische Arbeitskleidung)
- Fortbildungen und Fachliteratur
- Bewerbungskosten
- Umzugskosten (bei beruflichem Anlass)
- Doppelte Haushaltsführung
2. Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Für den Arbeitsweg können Sie pro Kilometer der einfachen Strecke absetzen:
Berechnung: Einfache Strecke × Arbeitstage × Pauschale
Beispiel: 30 km einfach, 220 Arbeitstage
- Erste 20 km: 20 × 220 × 0,30 € = 1.320 €
- Ab 21 km: 10 × 220 × 0,38 € = 836 €
- Gesamt: 2.156 € absetzbar
3. Homeoffice-Pauschale
Wenn Sie von zu Hause arbeiten, können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen:
Voraussetzungen:
- Die Arbeit wurde überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt
- Die Pauschale wird wie Werbungskosten behandelt
- Keine Nachweise erforderlich (Pauschale)
4. Arbeitsmittel absetzen
Gegenstände, die Sie mindestens zu 90% beruflich nutzen, können vollständig abgesetzt werden:
- Computer/Laptop: Sofort abziehbar (seit 2021 keine Abschreibung mehr nötig)
- Smartphone: Anteilig nach beruflicher Nutzung
- Büromöbel: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale
- Software: Beruflich genutzte Programme
- Fachliteratur: Bücher, Zeitschriften, Online-Abos
5. Fortbildungskosten
Alle Kosten für berufliche Weiterbildung sind absetzbar:
- Kursgebühren und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zum Kursort (0,30 €/km)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit
- Lernmaterialien und Fachliteratur
Verpflegungsmehraufwand 2026:
- Abwesenheit über 8 Stunden: 14 Euro
- Abwesenheit über 24 Stunden: 28 Euro
6. Versicherungen absetzen
Als Sonderausgaben absetzbar:
- Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung zu 100%)
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung (Arbeitsteil)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Riester-Rente (bis zu Höchstbeträgen)
- Rürup-Rente (Basisrente)
7. Handwerkerleistungen
Für Handwerkerarbeiten in Ihrem Haushalt (Renovierung, Reparaturen) können Sie 20% der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen:
Wichtig:
- Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten
- Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten trennen
- Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung!)
8. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Dienstleistungen im Haushalt können Sie ebenfalls 20% direkt abziehen:
Beispiele:
- Reinigungskraft / Haushaltshilfe
- Gartenpflege
- Kinderbetreuung zu Hause
- Pflegeleistungen
- Winterdienst
- Schornsteinfeger
9. Sonderausgaben
Spenden und Mitgliedsbeiträge:
- Spenden an gemeinnützige Organisationen (bis 20% des Einkommens)
- Kirchensteuer
- Beiträge zu politischen Parteien (50% direkt, max. 825 €)
Kinderbetreuungskosten:
- Für Kinder unter 14 Jahren
- 2/3 der Kosten, max. 4.000 € pro Kind
- Kita, Tagesmutter, Au-pair, Babysitter
Unterhalt:
- Unterhalt an Ex-Partner: bis 13.805 € (Realsplitting)
- Unterhalt an bedürftige Angehörige: bis 10.908 €
10. Fristen beachten
Abgabefristen für die Steuererklärung 2025:
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater: 28. Februar 2027
Freiwillige Veranlagung:
Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie die Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen!
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